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   OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10.A   

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OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10.A (https://dejure.org/2011,20466)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.06.2011 - 2 A 250/10.A (https://dejure.org/2011,20466)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 2 A 250/10.A (https://dejure.org/2011,20466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des Verdachts einer posttraumatischen Belastungsstörung wird Berufung nicht zugelassen; Zulassung zur Berufung zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des Verdachts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des Verdachts einer posttraumatischen Belastungsstörung wird Berufung nicht zugelassen; Zulassung zur Berufung zur Klärung der Prüfungspflicht des Verwaltungsgerichtes bei Vorliegen des Verdachts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO im Asylrechtsstreit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa i.S.v. § 294 ZPO , in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig besteht wie eine Beweisführungspflicht (vgl. BVerwG, U. v. 11.09.2007 - 10 C 8/07 - m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen; ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die von zentraler Bedeutung für das Verfahren ist, nicht eingeht (BVerfG, B. v. 19.5.1992, BVerfGE 86, 133, 144, 146).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Im Asylrechtsstreit besteht Anlass zu weiterer Sachaufklärung von Amts wegen generell dann nicht, wenn der Asylbewerber unter Verletzung der ihn treffenden Mitwirkungspflichten seine guten Gründe für eine ihm drohende politische Verfolgung nicht unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig schildert (vgl. BVerwG, U. v. 29.06.1999 - 9 C 36/98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist ein Prozessbevollmächtigter gehalten, sämtliche verfahrensrechtlich eröffneten, zumutbaren und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten auszuschöpfen, sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, U. v. 03.07.1992 - 8 C 58/90 - NJW 1992, 3185/3168 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts der Sachaufklärungspflicht der Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliches Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, B. v. 22.01.1999 - 2 BvR 86/97 - m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnis und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, B. v. 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 = BVerfGE 65, 305 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Dies bewirkt jedenfalls für den Asylbereich eine auch verfassungsbedingte Einschränkung des durch gesetzliche Vorschriften über die Behandlung von Beweisanträgen eingeräumten richterlichen Ermessens (vgl. BVerfG, B. v. 18.01.1990 - 2 BvR 760/88 -).
  • OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09

    Maßgeblichkeit der Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit für den Anspruch von in

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage aufgezeigt und dazu dargelegt wird, dass und inwieweit die Frage grundsätzlich klärungsbedürftig ist, d.h. sich bei obergerichtlicher Klärung dazu eignet - unbeschadet des Grundsatzes der freien richterlichen Beweiswürdigung - die Überzeugungsbildung und Rechtsanwendung in anderen Fällen in dieser konkreten Frage zu vereinheitlichen oder fortzuentwickeln (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. B. v. 12.01.2011 -2 A 39/10.A -, B. v. 22.04.2008 - 2 A 254/07.A. - m.w.N. und B. v. 09.07.2010 - 2 A 310/09.A-).
  • BVerwG, 17.03.1995 - 2 B 15.95

    Sachgerechte Bewertung von Prüfungsleistungen durch nachträglich erstellte

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Einem Beteiligten, der es unterlassen hat, die zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten wahrzunehmen, um sich rechtliches Gehör nach Maßgabe des Zulassungsantrags zu verschaffen, war das rechtliche Gehör nicht i.S.v. § 138 Nr. 3 VwGO versagt (st. Rspr. des Senats, vgl. B. v. 26.06.2007 -2 A 39/06.A -, B. v. 02.12.1993 - 2 B 72/93 -, B. v. 25.08.1995 - 2 B 15/95 - und B. v. 28.04.2004 - 2 A 377/03.A).
  • VGH Bayern, 25.01.2011 - 2 ZB 09.30031

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrags; Urkunde;

    Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2011 - 2 A 250/10
    Mögliche Verstöße gegen die Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO gehören nicht zu den vom Gesetzgeber als besonders schwerwiegend erachteten Verfahrensfehlern, die in § 138 VwGO genannt sind (vgl. BayVGH, B. v. 25.01.2011 - 2 ZB 09.30031 - m.w.N.).
  • VG Göttingen, 22.09.2009 - 2 A 254/07

    Vermögensanrechnung im Ausbildungsförderungsrecht

  • VG Braunschweig, 31.01.2011 - 2 A 39/10
  • VG Halle, 03.08.1994 - 2 B 72/93
  • OVG Bremen, 10.12.2020 - 2 LA 188/20
    Einem Beteiligten, der es unterlassen hat, die zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten wahrzunehmen, um sich rechtliches Gehör nach Maßgabe des Zulassungsantrags zu verschaffen, war das rechtliche Gehör nicht i. S. v. § 138 Nr. 3 VwGO versagt (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2011 - 2 A 250/10.A, juris Rn. 15; Beschl. v. 29.10.2019 - 1 LA 284/19, juris Rn. 3).
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